Schwerin. An der Kirchengemeinderatswahl in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben sich am 1. Advent nach einer ersten Hochrechnung rund 150.000 Menschen beteiligt. Dies waren 8,5 Prozent der insgesamt 1,65 Millionen wahlberechtigten Kirchenmitglieder in den 920 Kirchengemeinden in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Rund 32 Prozent der Wähler:innen hatten im Vorfeld ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Erstmalig durften junge Menschen ab 14 Jahren mitwählen.
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt besuchte am Wahltag stellvertretend für die 920 Gemeinden in der Nordkirche vier Kirchengemeinden in den Sprengeln Hamburg und Lübeck sowie Mecklenburg und Pommern. Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt: „Sehr herzlich gratuliere ich allen, die heute bei den Kirchenwahlen der Nordkirche in die Kirchengemeinderäte gewählt worden sind. Sie werden in den kommenden Jahren entscheidend mitbestimmen, was in den Kirchengemeinden geschieht. Sie übernehmen Verantwortung, unter anderem für Gottesdienst, soziales Engagement, Kinder und Jugendarbeit, Personalentscheidungen und Finanzfragen. Dafür danke ich ihnen sehr herzlich und wünsche ihnen für die Arbeit im Kirchengemeinderat Gottes Segen, Kreativität und gute Gemeinschaft.
Ebenso danke ich allen, die als Wahlhelfer und Wahlhelferinnen heute in den Wahllokalen und in der Vorbereitung der Wahl dafür engagiert Sorge getragen haben, dass die Kirchenwahl heute stattfinden konnte. Alle, die sich an der Kirchenwahl beteiligt haben, haben mit ihrer Stimme gezeigt, dass ihnen die Arbeit ihrer Kirchengemeinde am Herzen liegt, und sie haben das Ehrenamt in unserer Kirche gestützt und gestärkt. Auch dafür herzlichen Dank!“
Die Kirchengemeinderäte sind die zentralen Leitungsgremien und werden für sechs Jahre gewählt. Gemeinsam mit den Pastor:innen vor Ort trägt der Kirchengemeinderat die Verantwortung für die Gemeinde und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Die 920 Kirchengemeinden waren im Vorfeld aufgerufen, besonders junge Menschen ab 18 Jahren für die Wahl in den Kirchengemeinderat zu begeistern. In elf der 920 Kirchengemeinden konnte heute nicht gewählt werden, da sich dort nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden hatten.
111.500 Kirchengemeindemitglieder in den drei Sprengeln Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck und Mecklenburg und Pommern konnten ihre Stimme erstmalig abgeben. Darunter befinden sich auch die jüngsten Wahlberechtigten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und heute (27. November) ihren 14. Geburtstag gefeiert und somit ihre Religionsmündigkeit erreicht hatten. An sie wurden im Vorfeld der Kirchenwahl 14.000 gesonderte Anschreiben mit der Einladung zur Stimmabgabe verschickt.
Mit Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses werden die Namen der gewählten Kirchengemeinderät:innen in den Gemeinden veröffentlicht. Die genauen statistischen Daten zur Kirchenwahl 2022 liegen voraussichtlich Ende des Jahres vor. Eingeführt in ihr Amt werden die frisch gewählten Kirchengemeinderät:innen im Januar 2023 mit einem feierlichen Gelöbnis in einem Gottesdienst.