Am 1. Advent ist Kirchenwahl!

Am Sonntag, 27. November, werden in der Nordkirche die neuen Kirchengemeinderäte gewählt. Zur Wahl aufgerufen sind alle Getauften, die zu diesem Datum das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben bereits im Oktober eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten, auf der der Wahlraum der zuständigen Kirchengemeinde und die Öffnungszeiten zu finden sind. Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, tut es auch der Personalausweis.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, kümmern sich um diakonische und musikalische Arbeitsbereiche sowie Bildungsangebote. Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderats. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.