Prävention gegen Missbrauch

Sexualisierte Gewalt in unserer Kirche geht uns alle an. Das haben die Ergebnisse der Studie des Forschungsverbund „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“, die am 25. Januar präsentiert worden sind, noch einmal unterstrichen. „Das Leid, das Betroffenen in unserer Kirche, in unseren Räumen angetan worden ist, macht mich sprachlos und unendlich traurig. Gemeinsam müssen wir dafür Sorge tragen, dass alle unsere Räume zu Schutzräumen werden und es auch bleiben“, erklärt Pröpstin Annegret Wegner-Braun, verantwortlich für die Verfahren zu sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Nordfriesland.

Schon 2018 hat deshalb die Nordkirche alle kirchlichen Trägerschaften durch das Präventionsgesetz verpflichtet, Risikoanalysen für ihre Einrichtungen durchzuführen und verbindliche Schutzkonzepte zu erstellen. Der Kirchenkreis Nordfriesland begleitet und unterstützt seine Träger dabei aktiv. „Sexualisierter Gewalt treten wir in unseren Einrichtungen und Trägerschaften energisch entgegen. Es existieren bei uns klare Verantwortlichkeiten und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine explizite Meldepflicht“, so Pröpstin Annegret Wegner-Braun weiter.

Im Kirchenkreis gibt es dazu auch einen Handlungsplan, in dem präzise abgebildet ist, was bei Anhaltspunkten oder einer Kenntnis über sexualisierte Gewalt zu tun ist. „Zunächst ist unsere Meldebeauftragte, Pastorin Katrin Hansen zu informieren, die wiederum den Fall der Verfahrensleitung unseres Kirchenkreises meldet. Innerhalb von 48 Stunden muss dann gemeinsam mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Gemeinden eine Ersteinschätzung getroffen werden“, berichtet Oliver Nitsch, Präventionsbeauftragter des Kirchenkreises. Von dieser Ersteinschätzung hängen die weiteren Schritte ab.  

Der Kirchenkreis hat zudem Leitlinien für die Risikoanalyse und das Schutzkonzept für seine Einrichtungen und Gemeinden erarbeitet. Wichtige Bausteine sind unter anderem eine präzise Risikoanalyse, die Festschreibung und Kommunikation der Präventionsverantwortung, Sensibilisierung und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und die Festlegung zu Führungszeugnissen aller Mitarbeitenden. Oliver Nitsch: „Diese Schritte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir alle aufmerksamer werden müssen. Sexualisierte Gewalt ist eine Kulturfrage in unserer Gesellschaft und damit auch in unserer Kirche. Wir brauchen einen Kulturwandel, um ihr entschlossen entgegen zu treten“. Weitere Informationen und den Handlungsplan finden Sie unter www.kirche-nf.de, die Ergebnisse der ForuM-Studie unter www.forum-studie.de.

Menschen, die sexuelle Übergriffe oder Grenzverletzungen erlebt oder davon erfahren haben, können sich wenden an:

Die Meldebeauftragte des Kirchenkreises Nordfriesland, Pastorin Katrin Hansen, Tel: 0151/74233940, meldebeauftragte@kirche-nf.de.

UNA Unabhängige Ansprechstelle: montags von 9–11 Uhr und mittwochs von 15–17 Uhr unter 0800 – 0220099 (kostenfrei) oder una@wendepunkt-ev.de