Der Kirchenkreis-Rat
Die Kirchenkreissynode wählt aus ihrer Mitte das Präsidium, das aus zwei Ehrenamtlichen und einem Pastor bestehen soll. Ebenfalls aus ihrer Mitte wählt die Synode den Kirchenkreisrat (KKR), der die Geschäfte des Kirchenkreises in eigener Verantwortung führt.
Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung. Er führt im Rahmen des Kirchenrechtes die Aufsicht über die Kirchengemeinden und ihre Verbände sowie über die Dienste und Werke des Kirchenkreises und erteilt die erforderlichen Genehmigungen. Er sorgt für die Ausführung von Verwaltungsmaßnahmen des Landeskirchenamtes.
Der Kirchenkreisrat hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
1. er bereitet die Entscheidungen der Kirchenkreissynode vor, bringt Vorlagen ein und führt die Beschlüsse aus;
2. er bringt den Haushalt ein und ist für die Durchführung verantwortlich;
3. er berät die Pröpstinnen und Pröpste;
4. er beruft die Pastorinnen und Pastoren in die Pfarrstellen des Kirchenkreises;
5. er erstattet der Kirchenkreissynode regelmäßig Bericht;
6. er wirkt an Visitationen mit;
7. er stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises an und führt die Dienstaufsicht;
8. er beschließt über die Widmung und Entwidmung von Kirchen und weiteren gottesdienstlich genutzten Gebäuden des Kirchenkreises;
9. er sorgt für die Wahrnehmung der diakonischen Aufgaben und der ökumenischen Verpflichtungen;
10. er führt die Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung. § 53, Abs. 1+2
Der Kirchenkreis-Rat
Ehrenamtliche: Nicole Sönnichsen (stv. KKR-Vorsitzende), Cristina Kosmehl, Hardy Hansen, Ute Böttcher, Henning Möller, Dieter Binge. MitarbeiterIn: Susanne Kunsmann. PastorInnen: Peter Schuchardt, Heike Braren, Pröpstin Inken Wöhlbrand, Pröpstin Wegner-Braun (KKR-Vorsitzende)
Das Synodenpräsidium
Präses: Dr. Stefan Krüger, Vizepräses: Dr. Christine Weide, Heinke Mahrt
Das Gremienbüro
Gabriele Carstens
Assistenz des Synoden- und Gremienbüros