Gott aber hat den Leib so zusammengefügt, dass er dem benachteiligten Glied umso mehr Ehre zukommen ließ, damit im Leib kein Zwiespalt entstehe, sondern alle Glieder einträchtig füreinander sorgen. 1. Korinther 12,24
Der eine Leib und die vielen Glieder SBV Schwerbehindertenvertretung Rechtsgrundlage ist das Neunte Sozialgesetzbuch SGB IX §§ 177 bis 179 §
178 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (1)
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt.
Wer ist schwerbehindert oder behindert?
Von Behinderung spricht man, wenn ein gesundheitlicher Schaden zu funktionellen Einschränkungen führt. Mit anderen Worten: Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend ist und zu gesundheitlichen Einschränkungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich ob eine Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Art der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt muss ein Arzt unter der Berücksichtigung der einzelnen Umstände beurteilen. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Beschäftigten bei Anträgen an die Versorgungsämter auf die Feststellung einer Behinderung und ihres Grades zu unterstützen.
Die SBV unterstützt und berät in allen Fällen, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun hat.
Die SBV kümmert sich um die Belange schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, steht aber auch selbstverständlich auch denjenigen mit Rat und Hilfe zur Verfügung, die gesundheitlich Probleme haben oder noch nicht als „schwerbehindert“ gelten.