Safe the date: Der nächste Mitarbeitendenkonvent findet statt am 09. September 2024
Protokoll vom 8. Februar 2018
Protokoll_22.8.2018
Konvent – Was ist das eigentlich?
„Konvent“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort conventus (Zusammenkunft, Versammlung). Beim Konvent der Mitarbeitenden (MAK) handelt es sich um eine Zusammenkunft/ Versammlung der Menschen in unserem Kirchenkreis, die mit einem Arbeitsvertrag für Ev.-Luth. Kirche in Nordfriesland tätig sind. Der MAK versammelt die Mitarbeitenden in ihrer Rolle als aktive Mitgestaltende des kirchlichen Lebens. Es geht um Mitverantwortung für verschiedene Aufgabenbereiche innerhalb des Kirchenkreises, um Vernetzung und theologische Arbeit. Die arbeitsrechtlich und tariflich verankerten Arbeitnehmerinteressen hingegen werden von der Mitarbeitervertretung (MV) wahrgenommen.
Der MAK ist auf der Synode antragsberechtigt und kann somit kirchenpolitische Akzente setzen.
Konvent der Mitarbeitenden – Wer ist Mitglied?
Mitglied im Konvent sind alle Mitarbeitenden, die in einem bezahlten Arbeitsverhältnis zu einer Kirchengemeinde, zum Kirchenkreis oder einer seiner kirchlichen Einrichtungen, einem Dienst und Werk oder zur Verwaltung des Kirchenkreises stehen, egal ob mit einem Teilzeit- oder Vollzeitvertrag. Dazu gehören auch Mitarbeitende auf befristeten Stellen und Auszubildende. Insgesamt sind das (Stand vom 1.Mai 2018) rund 1.500 Personen.
Konvent der Mitarbeitenden – Unsere Themen
Die Gemeinschaft der Mitarbeitenden ist eine tragende Säule der Kirche und Diakonie. Ihre Mitbestimmung und Mitverantwortung drückt sich dadurch aus, dass der Konvent ein Antragsrecht an die Kirchenkreissynode hat. Darüber hinaus sind 9 Mitarbeitenden gewählten Mitgliedern der Kirchenkreissynode und können in Ausschüssen des Kirchenkreises wie z.B. im Kirchenkreisrat, im Bau- und Klimaausschuss oder im Finanzausschuss mitwirken.
Aktuelle Themen: Gesundheit am Arbeitsplatz
Antrag Gesundheitsförderung
Wer leitet den Konvent der Mitarbeitenden ?
Der MAK wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, bestehend aus einer Vorsitzenden / einem Vorsitzenden, einer Stellvertretenden / einem Stellvertretenden sowie Vertreterinnen und Vertreter einzelner Arbeitsfelder im Kirchenkreises. Der Vorstand plant und verantwortet die Konventsarbeit.
In den Vorstand wurden vom Konvent auf seiner letzten Sitzung am 22.9.2022 gewählt:
Vorsitzende: Lisa Hansen l.hansen@dw-suedtondern.de
Stellvertretender Vorsitzender: Oliver Nitsch Oliver.Nitsch@dw-husum.de
Beisitz: Katrin Hansen khansen@kirche-nf.de
Beisitz: Sebastian Hurst Hurst@ekjb-nf.de
Kirchenrechtliche Grundlagen des Konvents der Mitarbeitenden
In der Verfassung der Nordkirche Artikel 71 heißt es:
( 1 ) Die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis versammeln sich regelmäßig in Konventen.
( 2 ) 1 Die Konvente dienen der theologischen Arbeit und beraten über gemeinsame Angelegenheiten. 2 Sie können in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches Anträge an die Kirchenkreissynode richten.
( 3 ) 1 Das Nähere wird durch Kirchenkreissatzung oder aufgrund einer Kirchenkreis- satzung geregelt. 2 Die Regelung bedarf der Zustimmung der Bischöfin bzw. des Bischofes im Sprengel.
( 4 ) Die Konvente geben sich eine Ordnung.
Im Kirchenkreis Nordfriesland gibt es, wie in der Verfassung der Nordkirche und der Kirchenkreissatzung §14 vorgesehen, drei Konvente:
1) den Konvent der Pastorinnen und Pastoren, unterteilt in regionale Konvente und den Gesamtkonvent,
2) den Konvent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
3) den Konvent der Dienste und Werke des Kirchenkreises.
Was ist der Unterschied zwischen der Mitarbeitervertretung (MV) und dem Konvent der Mitarbeitenden (MAK)?
Bei der Arbeit der MAK geht es um Vernetzung, um Beteiligung, Mitgestaltung und Mitverantwortung für verschiedene Aufgabenbereiche innerhalb des Kirchenkreises.
Im Mittelpunkt steht das Zusammenwirken von Ehrenamtlichen, Pastorinnen / Pastoren und Mitarbeitenden innerhalb der kirchlichen Dienstgemeinschaft (vergl. 1. Korinther 12) .
Die MV hat eine andere Aufgabe als der Konvent der Mitarbeitenden. Sie vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Anstellungsverhältnis zur Kirche. Die MV übernimmt die Rolle eines Personalrates. Sie kümmert sich um die Einhaltung der Tarifrechte, um Dienstvereinbarungen, arbeitsrechtliche Fragen u.v.m. Die MV ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeitenden, wenn es darum geht, persönliche Interessen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zu vertreten.