Nordfriesisches Friedhofswerk
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, muss vieles geregelt werden: Wie sieht es mit der Bestattung aus und was ist mit der Grabpflege? Eine namenlose Urnenbeisetzung oder doch lieber ein Einzelwahlgrab?
Die kirchlichen Friedhöfe sind vielerorts noch in der Trägerschaft der Kirchengemeinden. Wegen des Wandels in der Bestattungskultur ist diese Aufgabe aber in kleinen Einheiten kaum mehr zu bewältigen. Aus diesem Grunde hat der Kirchenkreis Nordfriesland ein Friedhofswerk gegründet, das die Kräfte bündelt.
Das Friedhofswerk ist eine unselbständige Anstalt des Öffentlichen Rechts des Kirchenkreises und gehört als eigenständiges Amt der Kirchenkreisverwaltung an.