Auf dass das Haus nicht zu voll werde…

Es war eine Nachricht, die viele Menschen gefreut hat: Endlich dürfen wieder Gottesdienste gefeiert werden. Ein Schritt in die Normalität. Aber auch hier gelten die strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften des Landes Schleswig-Holstein: Pro Besucher müssen zehn Quadratmeter vorgehalten werden, sie müssen in einem Mindestabstand von zwei Metern sitzen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, gemeinsames Singen muss, so die Landesverordnung, im Blick auf die Infektionsgefahr unterbleiben.

Digitale Angebote weiterhin nutzen

Die Vorschriften gelten auch für die Amtshandlungen. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl sind große Feiern in der Kirche nach wie vor nicht möglich. Wo aber die Regeln eingehalten werden können, darf nun zum Beispiel eine Trauerfeier im kleinen Kreis auch im Gotteshaus stattfinden. Kirchenkreis und Kirchengemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Gemeinsam mit Pröpstin Annegret Wegner-Braun ermutigte Propst Jürgen Jessen-Thiesen die Kirchengemeinden, nicht sofort wieder zum „Normal-Betrieb“ zurückzukehren, sondern an den inzwischen bewährten Formaten ruhig festzuhalten. „Da ist so viel Schönes, Kreatives entstanden“, freut sich Jürgen Jessen-Thiesen. Die Sylter Pastorinnen und Pastoren zum Beispiel senden sonntags ihren Gottesdienst über Sylt1TV, aus der Friesenkappelle Wenningstedt-Braderupgibt es auf Youtube sogar einen Gottesdienst für Kinder. Jens-Uwe Albrecht predigt in der Corona-Zeit musikalisch mit seiner Gitarre, die Videos sind auf Youtube zu finden. „Ich lade dazu ein, sich auch weiterhin von den alternativen und digitalen Formen inspirieren und stärken zu lassen“, so der Propst.

Strenge Hygiene-Vorschriften auch Open-Air

In vielen Gemeinden sind zu Himmelfahrt oder Pfingsten Open-Air-Gottesdienste geplant. Auch für diese gelten dieselben gottesdienstlichen Vorschriften. „Die Kirchengemeinden wägen sorgsam ab, was geht und was gut ist“, sagte Annegret Wegner-Braun. Der Kirchenkreis hat ein Schutzkonzept vorgelegt, an dem die Kirchengemeinden sich orientieren können. Zunächst gilt es, die Gotteshäuser aufzumessen und die höchstmögliche Teilnehmerzahl festzusetzen. Dann muss überlegt werden, ob eine Anmeldung sinnvoll ist, damit niemand an der Tür zurückgewiesen werden muss. Dabei könnten dann auch die geforderten persönlichen Daten erhoben werden, denn nach wie vor gilt, der Corona-Pandemie Einhalt zu gebieten und im Fall des Falles Infektionsketten nachzuweisen. „Es wird noch eine Weile anders sein, als gewohnt“, sagte sie. Auf der Seite www.kirche-nf.de gibt es eine aktuelle Übersicht, wo am Sonntag schon Gottesdienste stattfinden und welche alternativen Angebote es gibt.