Die Kirche soll ein Ort der Geborgenheit und der Sicherheit sein: Bei Veranstaltungen, in Gruppen und Kreisen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Bildungs- und Beratungsarbeit sollen sich Menschen darauf verlassen können, dass ihnen nichts Arges geschieht. Oliver Nitsch ist seit 1. Januar 2020 Präventionsbeauftragter des Kirchenkreises. Ihm obliegt es in besonderer Weise, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch vorzubeugen und Kirchengemeinden und Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft für die Einhaltung des Präventionsgesetzes fit zu machen.
Risikoanalysen und Schutzkonzepte sind gefordert
„Wir wollen unsere Angebote auf sichere Beine stellen“, sagt
der 34-Jährige. Und wer meint, dass bei Kirchens sexuelle Übergriffe nicht
vorkommen, der irrt sich. „Wo eine helle Seite ist, gibt es auch eine dunkle“, gibt
Nitsch zu bedenken. Ihm liegt viel daran, das Thema in die Mitte der
Gesellschaft zu stellen bearbeiten und eine Kultur der Achtsamkeit und
des Hinschauens zu schaffen. Grundlage seiner Arbeit ist das Präventionsgesetz
der Nordkirche aus dem Jahr 2018. Demnach sind alle kirchlichen Träger
verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter
Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die
Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu
verhindern (Intervention)“. Jede Kirchengemeinde und jede kirchliche
Einrichtung muss mit Unterstützung des Präventionsbeauftragten eine
Risikoanalyse und Schutzkonzept vorlegen.
Nachhaltige Prävention
Im Hintergrund steht der Missbrauchsskandal in der evangelischen Kirchengemeinde Ahrensburg, der im Jahr 2010 bekannt wurde. Ein Pastor hatte sich über Jahre an Kindern und Jugendlichen vergangen, die Taten waren bekannt und wurden innerkirchlich vertuscht. „Mit diesem Präventionsgesetz wird das übergeordnete Ziel des Zehn-Punkte-Plans der Nordkirche zum Grundsatz unserer Arbeit: eine Kultur der grenzachtenden Kommunikation, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind“, sagte damals Bischöfin Kirsten Fehrs vor der Landessynode. Entscheidend sei, sowohl die nachhaltige Präventionsarbeit in der Nordkirche zu gewährleisten, als auch Hinweisen auf sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in sachgerechter Weise nachzugehen.“
Meldepflicht im Verdachtsfall
Innerhalb der Nordkirche gibt es nunmehr eine Meldepflicht und neben . Wer etwas weiß, hört oder bemerkt hat, ist verpflichtet, das mitzuteilen. Eine Meldebeauftragte oder ein Meldebeauftragter, der oder die nicht identisch ist mit dem Präventionsbeauftragten ist, nimmt den Hinweis entgegen und verweist auf weitere Beratungsangebote. Auch eine anonyme Meldung ist möglich, aber dem Tatbestand wird in jedem Fall nachgegangen. Nach einer Plausibilitätsprüfung findet sich ein Beratungsstab zusammen, der über das weitere Vorgehen entscheidet.
Welche strukturellen Mängel geben Raum für Missbrauch?
Für Oliver Nitsch als Diplompädagoge, Sexualpädagoge du systemischer Berater ist diese Arbeit eine Herzensangelegenheit. „Welche strukturellen Gegebenheiten unterstützen sexuellen Missbrauch?“, das ist eine Leitfrage bei der Risikoeinschätzung von Arbeitsfeldern. Dazu gehören „closed shops“, geschlossene Systeme mit starken Abhängigkeiten und hohem Loyalitätsdruck, fehlende Schutz-Konzepte und Intransparenz in der Arbeitsorganisation. Auch eine unzureichende Trennung von Beruf und Privatheit kann Raum für Übergriffe schaffen. Sexualisierte Gewalt ist immer auch ein Missbrauch von Macht und Vertrauen.
Kinder stark machen
Oliver Nitsch führt Schulungen für Mitarbeitende durch und begleitet Kirchengemeinderäte und alle kirchlichen Träger bei ihren Aufgaben, die aus dem Präventionsgesetz folgen. Darüber hinaus ist ihm wichtig, Kinder gegen Missbrauch stark zu machen. In der modernen Präventionsarbeit lernen sie, dass ihr Körper ihnen selbst gehört und dass sie das Recht haben, Nein zu sagen. Sie lernen, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt und dass sie Täter nicht schützen müssen, sondern sich gegen Übergriffe zur Wehr setzen dürfen.